Hochzeit

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«Eine glückliche Ehe ist eine grössere Wundertat Gottes als die Teilung des Schilfmeeres.» (Jüdisches Sprichwort)»

  • Ich bin evangelisch-reformiert, mein/e Partner/in ist katholisch. Können wir reformiert heiraten?
    Ja, wenn beide eine evangelisch-reformierte Trauung wünschen. Dann sollte aber die katholische Ehepartnerin bzw. der katholische Ehepartnerpartner vor der Trauung in der jeweiligen katholischen Pfarrei die "Befreiung von der Formpflicht" (Dispens) einholen, damit er/sie dort später keinen Einschränkungen unterliegt.

  • Ich bin Mitglied der reformierten Kirche, mein Partner gehört einer andern oder keiner christlichen Konfession oder einer christlichen Freikirche an. Können wir reformiert heiraten?
    Ja. Für detaillierte Informationen nehmen Sie Kontakt mit einer unserer Pfarrpersonen auf.

  • Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir trotzdem kirchlich heiraten?
    Mindestens einer der Ehepartner soll der reformierten Kirche angehören. Aus seelsorgerlichen Gründen kann die zuständige Pfarrerin auch Personen trauen, die nicht Mitglieder der reformierten Kirche sind. In diesem Fall kann die Kirchgemeinde einen kostendeckenden Beitrag erheben (Sigrist, Musiker, Pfarrperson, Infrastruktur).

  • Können wir ökumenisch heiraten?
    Grundsätzlich ja. Infolge der unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Konfessionen, nehmen Sie zur näheren Information Kontakt mit einer unserer Pfarrpersonen auf.

  • In welcher Reihenfolge sollen standesamtliche und kirchliche Trauung vollzogen werden?
    Die kirchliche Trauung findet in jedem Fall nach der standesamtlichen Trauung statt. Es muss eine Kopie der Trauungsurkunde des Zivilstandsamtesvor der kirchlichen Trauung der Pfarrperson vorgezeigt werden.

  • Können Angehörige und Freunde bei der Hochzeit in der Kirche mitwirken?
    Ja. Besprechen Sie die Mitwirkung anlässlich des Traugesprächs mit der Pfarrperson.

  • Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?
    Grundsätzlich ja. Legen Sie früh genugin Absprache mit einer unserer Pfarrpersonen den Termin fest. Im anschliessenden Traugespräch erörtern Sie gemeinsam mit der Pfarrperson Inhalt und Ablauf Ihres Traugottesdienstes.

  • Die Kirche erhebt für den Traugottesdienst normalerweise keine Kosten. Gilt dies auch für die musikalische Gestaltung?
    Alle üblichen Kosten des Traugottesdienstes sind normalerweise mit der Kirchensteuer abgegolten, also auch die Kosten für die Kirchenmusikerin/den Kirchenmusiker. Engagieren Sie zu Ihrer Trauung eigene, bezw. zusätzliche Musikerinnen/Musiker, übernehmen Sie deren Gagen.

  • Wir möchten an unserer Trauung auch fotografieren. Ist das möglich?
    Bild- und Tonaufnahmen während allen Gottesdiensten bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Pfarrperson sowie genauer und sorgfältiger Absprachen. Dabei müssen die Würde des Anlasses und das Recht der Gemeinde auf Sammlung gewährleistet werden.

  • Wo melden wir uns an?
    Beim Sekretariat oder bei einer Pfarrperson. Achtung: Sie können keinenTermin in einer unserer beiden Kirchenreservieren, ohne dass Sie vorgängigdie terminliche Zusage der Pfarrperson erhalten haben.

  • Kann die Trauung in einer Kirche ausserhalb unserer Kirchgemeindeerfolgen?
    Die Trauung findet naheliegenderweise in einer der beiden Kirchen (Zwinglikirche Grenchen, Markuskirche Bettlach) unserer Kirchgemeinde statt. Unter Umständen verbindet Sie bereits etwas mit dieser Kirche (Ihre Taufe, Ihre Konfirmation, Gottesdienste...).

    Wenn Sie dennoch in einer auswärtigen Kirche heiraten wollen, dann begleiten Sie unsere Pfarrpersonen bis in einen Umkreis von etwa einer Fahrstunde. Die Spesen gehen zu Lasten des Ehepaares.

  • Können wir als auswärtiges Traupaar in der Kirchgemeinde Grenchen-Bettlach heiraten?
    Ja, es hängt aber von verschiedenen Faktoren ab: Haben Sie eine Beziehung zu unserer Kirchgemeinde (hier aufgewachsen, getauft, konfirmiert, Eltern hier wohnhaft etc.), dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wenn Sie keine derart begründete Beziehung zu unserer Kirchgemeinde haben, dann bringen Sie bitte die Pfarrperson Ihrer Wahl mit.

  • Können wir die Trauung privat feiern?
    Die evangelisch-reformierte Trauung ist ein Gottesdienst der Gemeindeund somit öffentlich. Er wird in der Kirche gefeiert.

  • Können wir die Trauung ausserhalb einer Kirche durchführen?
    Die Trauung findet in der Regel in einer Kirche statt. Für Trauungen an anderen Orten nehmen Sie Rücksprache mit der Pfarrperson. Die Trauung hat in einem würdigen, gottesdienstlichen Rahmen stattzufinden.